21.12.2017
Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 die Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen
Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 die Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen.
Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung liegt in der Zeit vom 04.01.2018 bis 08.02.2018, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 17, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§4a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jochen
Strater
Geschäftsleiter
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06022 6856-31 | 06022 6856-36 | jochen.strater@moemlingen.de |
Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert