Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung – Südlich der Kultur- und Sporthalle“

16.12.2024
Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung – Südlich der Kultur- und Sporthalle“ in der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung – Südlich der Kultur- und Sporthalle“ beschlossen. 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.11.2024 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt. 

Die Änderung umfasst folgenden Bereich (rot markierte Fläche):

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird (§ 13 BauGB). 

Die Bebauungsplanänderung ermöglicht den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Bauschutt. 

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.12.2024 bis 31.01.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten 

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr 

bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Auch auf der Homepage der Gemeinde Mömlingen werden die Dokumente zur Verfügung gestellt. 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Mensch (Schallimmissionsprognose)

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Mömlingen, 27.11.2024 

Siegfried Scholtka

Erster Bürgermeister

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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