21.09.2022
Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Mömlingen folgende
Änderungssatzung
Änderungssatzung
§ 1
§ 10 Einleitungsgebühr
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,15 EUR pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Mömlingen folgende Änderungssatzung:
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mömlingen (BGS-EWS)
§ 1
§ 10 Einleitungsgebühr
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,15 EUR pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Mömlingen, den 20.09.2022
gez.
Siegfried Scholtka
Erster Bürgermeister
Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert