Aufstellung des Bebauungsplanes „Obernburger Straße 49“

25.02.2021
Aufstellung des Bebauungsplanes „Obernburger Straße 49“ in der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obernburger Straße 49“ im beschlossen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.01.2021 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.

Die Änderung umfasst folgenden Bereich:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes regelt die Nutzung und Bebauung des Grundstücks.

Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.02.2021 bis 17.03.2020, während der allgemeinen Öffnungszeiten

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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