12.01.2024
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für die Änderung des Bebauungsplans „Kellersturtz“.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Kellersturtz“ beschlossen.
Geltungsbereich
Der Lageplan des Bauamtes vom 11.12.23 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung von Modulbauhäusern zum Zwecke der Nahverdichtung.
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Kellersturtz“.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kellersturtz“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 1.14 Bau- und Ordnungsamt, Anschrift: Hauptstraße 70; 63853 Mömlingen, vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.24, während folgender Zeiten Montag – Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag 09:00Uhr – 12:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Das Schutzgut Natur wird durch die ökologische Bauweise der Modulbauhäuser geschützt. Es werden erneuerbare Energien verwendet. Des Weiteren wird die Nahverdichtung vorangetrieben. Somit werden keine neuen Bauflächen benutzt.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.moemlingen.de/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Mömlingen, den 22.12.2023
Siegfried Scholtka
Erster Bürgermeister
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