Bekanntmachung „Freiflächenphotovoltaikanlage Lichte Platte“

19.04.2022
Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lichte Platte“ mit Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Mömlingen.

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst folgendes Gebiet:

Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

 

Die Planentwürfe des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils mit Begründung, Begründung zur Grünordnungsplanung, Beitrag zum besonderen Artenschutz, Umweltbericht und Blendgutachten, liegen in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 10.05.2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt

bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Folgende umweltbezogene Unterlagen sind verfügbar:

Planunterlagen mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans

Planunterlagen mit Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans

Begründung zur Grünordnungsplanung, Beitrag zum besonderen Artenschutz

Umweltbericht

Blendgutachten

 

Die Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

 

Schutzgut Boden und Fläche

Angaben zu den umweltrechtlichen Belangen, die den Einfluss auf den Boden betreffen. Es liegen auch Angaben zur Versiegelung des Bodens vor.

 

Schutzgut Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume, Artenvielfalt

Angaben zu den umweltrechtlichen Belangen, die den Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt durch die von der Planung zugelassene Bebauung betreffen.

 

Schutzgut Mensch

Angaben zu den Auswirkungen der Anlage auf den Menschen, insbesondere hinsichtlich der Blendwirkung.

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen aus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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