Brennholz 2024/2025

21.10.2024
Ab sofort werden Brennholzanfragen bearbeitet.

Für die genaue Planung der Brennholzauslieferung sind wir auf rechtzeitige Bestellungen und genaue Angaben angewiesen. Anfragen die nach dem 01.12.2024 eingehen, können für die Einschlagsaison Winter 2024/2025 nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden.

Für die Brennholzanfrage werden folgende Angaben benötigt:

  • Daten des Anfragenden: Adresse und Handynummer bzw. Telefonnummer
  • Gewünschte Holzmenge

(Diese Daten werden auch bis zur Holzabfuhr gespeichert.)

Die Anfrage ist per E-Mail: brennholz@moemlingen.de möglich.


Sollte keine E-Mail-Adresse vorhanden sein, ist auch eine schriftliche Anfrage im Rathaus möglich. Anrufe können nur bedingt bearbeitet werden.

Der Brennholzpreis ist brutto, gilt ab 01.10.2022 und wurde für 1 Raummeter/1 Ster (lang am Weg) wie folgt festgelegt:

Holzart Preis
Laubholz für Endkunden (7% MwSt) 60- Euro (1 Ster)
Nadelholz für Endkunden (7% MwSt.) 45- Euro (1 Ster)
Laubholz für Händler und Gewerbliche (19%MwSt) 66,72 Euro (1 Ster)
Nadelholz für Händler und Gewerbliche (19% MwSt) 50,05 Euro (1Ster)

Das Holz ist in Rinde, am Waldweg, verschieden lang/dick und nicht gespalten, nicht aufgeschichtet. Ofenfertiges Brennholz wird nicht bereit gestellt. Das Holz wird auch in Fixlängen (2-6 Meter) angeboten.

Das Holz wird nicht mehr direkt im Wald vorgezeigt. Der Rechnung liegt ein Lageplan bei, auch kann der Standort über WhatsApp geschickt werden.

Die Auslieferung der angefragten Holzmenge ist nur nach Verfügbarkeit und in haushaltsüblichen Mengen möglich. Rechtsverbindliche Bestellungen (BGB) und Kaufverträge sind daher nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie evtl. etwas länger warten müssen. Oft ist auch das Wetter ein erheblicher Verzögerungsfaktor.

Weitere Hinweise:

Die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden. Sobald eine Kettensäge eingesetzt wird, besteht die Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung. Außerdem muss eine zweite Person in Rufweite sein, um notfalls Hilfe leisten zu können. Im Gemeindewald Mömlingen wurden Rettungspunkte eingerichtet. Dort ist im Falle eines Unfalles der Treffpunkt mit den Rettungskräften. Diese Treffpunkte sind im Internet unter: www.rettungskette-forst.de abrufbar. Auch die App „Hilfe im Wald“ ist sehr zu empfehlen.

In den PEFC-zertifizierten Wäldern (Mömlingen ist zertifiziert) ist der Nachweis eines erfolgreichen absolvierten Motorsägenlehrgangs verbindlich eingeführt worden. Weiterhin ist die Verwendung von Sonderkraftstoffen (z.B. Aspen oder Motormix) und biologisch abbaubaren Kettenölen zwingend vorgeschrieben. Wir weisen auch darauf hin, dass Brennholz zeitnah aus dem Wald abzufahren ist. Abdeckungen jeglicher Art sind nicht erwünscht und nur nach Absprache erlaubt.

  • Störungen des Jagdbetriebs sind nicht erlaubt. Die Durchführung der Arbeit ist verboten vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung.
  • Die Waldwege sind nicht zu blockieren und schonend zu behandeln. Bei extremer Nässe ist die Holzaufarbeitung einzustellen. Die Holzabfuhr ist auf keinen Fall zu behindern. Den Anweisungen der LKW-Fahrer ist Folge zu leisten.
  • Brennholz ist Holz, das für höherwertige Verwendungszwecke wegen Astigkeit, Krümmung und/oder Stärke nicht verwendet werden kann. Reklamationen bezüglich Astigkeit, Krümmung, Stärke, Verschmutzung, Faulstellen, Hohlstellen, Splitter oder Nägel sind nicht möglich, diese Holzfehler sind bei Brennholz üblich.
  • Wünsche bezüglich der Qualität (Dicke, Astigkeit, Länge) können nicht berücksichtigt werden. Das Holz kann bis zu 2 Jahre alt sein. Durch das Herausziehen an den Waldweg ist das Holz in der Regel stark verschmutzt. Des Weiteren gelten die „Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Brennholz, Abgabe an Privatpersonen zum Eigenverbrauch der Gemeinde Mömlingen.

Im Internet finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausführliche Informationen zum Thema Waldarbeit und Unfallverhütung.

In den letzten 26 Jahren wurde jedem  Bürger  die Menge zugewiesen die gewünscht wurde. Selbst die gewerblichen Händler konnten zufriedenstellend bedient werden. Es besteht also keinen Grund übertrieben große Brennholzmengen zu horten.   Auch sollten einige Ihre Brennholzvorräte überprüfen. Es ist festzustellen, dass große Mengen Brennholz gelagert wird. Diese Lagermengen sind oft so groß, dass eine Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung nötig ist. Das kann bei einer Überprüfung oder Anzeige unangenehme Folgen haben. Brennholz sollte zwar abgelagert und trocken sein aber eine zu lange unsachgemäße Lagerung kann auch zu Brennwert Verlusten führen.

Wenn Sie unsicher sind,  lassen Sie die Lagerstätten von den zuständigen Behörden überprüfen.

Übersteigt die Nachfrage nach Laubholz das Angebot behalten wir uns vor Nadelholz bereitzustellen oder bei größeren Anfragen nach Laubholz,  Nadelholz beizumischen.

Dokumentliste

Personen

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Marhold Graner
Sachgebietsleiter
06022/6856-14 06022/6856-36 Nr. 07 marhold.graner@moemlingen.de

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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