13.08.2020
Erlass der KiTa-Gebühren aufgrund des Corona-Lockdowns
Liebe Eltern,
wie Sie bestimmt bereits gehört haben, hat die bayerische Landesregierung entschieden, dass die Kinderbetreuungsgebühren für die Zeit des "coronabedingten Lockdowns" (April -Juni 2020) durch den Freistaat Bayern übernommen werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kinderbetreuungsgebühren für Kinder, welche in diesem Zeitraum die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2020 entschieden, da gerade die Eltern in systemrelevanten Berufen in diesem Zeitraum einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der täglichen Versorgung geleistet haben, auch im Fall der Inanspruchnahme der Notbetreuung auf die Erhebung der Kinderbetreuungsgebühren zu verzichten.
Das heißt, dass in den Monaten April bis Juni 2020 auf die Erhebung von Kinderbetreuungsgebühren verzichtet wird. Sollten bei Ihnen in diesem Zeitraum Gebühren abgebucht bzw. von Ihnen bezahlt worden sein, so werden diese mit den im Juli bzw. August anfallenden Gebühren verrechnet oder bis zum Ende des Kindergartenjahres wieder erstattet.
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Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert