21.12.2017
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Hiermit erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung.
Bekanntmachung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. § 142 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Hiermit erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung.
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ (PDF)
Sanierungsgebiet - Karte (PDF)
Einsicht Lageplan:
Der Lageplan mit der parzellenscharfen Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann zukünftig während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, eingesehen werden.
Hinweise:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 24 BauGB (Vorkaufsrecht) und § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen.
Weitere Informationen:
In einer der nächsten Amtsblattausgaben wird die Gemeinde Mömlingen noch einmal darstellen, welche Folgen sich für die Bürger auf Grund des Bestehens des Sanierungsgebietes ergeben, wie z. B. bestimmte Abgaben- und Auslagen-befreiungen sowie steuerliche Erleichterungen.
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