17.02.2025
Hinweis – nachträgliche Veranlagung
Im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurden die Grundstücke durch das zuständige Finanzamt neu bewertet. Der hieraus resultierende Grundsteuer-Messbetrag stellt die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer A bzw. B in der Gemeinde Mömlingen dar.
In Verbindung mit dem für das Gemeindegebiet Mömlingen obliegenden Hebesatz (unverändert bei 390 %) ergibt sich die letztliche Zahllast, welche die Grundstückseigentümer*innen zu tragen haben.
Auf Grund der großen Anzahl neu zu bewertenden Grundstücken hat die Gemeinde Mömlingen bisher noch nicht alle ab dem 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt Obernburg zur Erhebung der individuellen Grundsteuer erhalten. Hiervon sind noch einige Grundstückseigentümer*innen betroffen, bei denen noch kein Grundsteuerbescheid für 2025 erlassen werden konnte. Dies entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Grundsteuer.
Sobald die Gemeinde Mömlingen den neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt erhalten hat, wird die Grundsteuer für das Jahr 2025 entsprechend nachveranlagt und festgesetzt. Hierüber erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer*innen unsererseits einen neuen Grundsteuerbescheid.
Mit dieser Information möchten wir Verwirrungen und Unklarheiten vorab begegnen und auf eine nachträglich bevorstehende Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2025 ff der Grundstücke hinweisen.
Sollten Sie bisher der Aufforderung zur Abgabe Ihrer Grundstücksdaten beim Finanzamt nicht nachgekommen sein, so holen Sie dies bitte umgehend nach. Anderenfalls können seitens des Finanzamtes Sanktionen ausgesprochen werden.
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Regina
Zimmermann
Sachbearbeiterin
|
06022 6856-10 | 06022 6856-36 | Nr. 10 | regina.zimmermann@moemlingen.de |
Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert