19.01.2025
Wichtige Informationen des Wahlamtes
Die Wahlbenachrichtigung sollte jeder wahlberechtigten Person bis spätestens 02.02.2025 zugestellt worden sein. Hierauf ist angegeben, wo und wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.
Wichtiger Hinweis:
Beantragte Briefwahlunterlagen können vermutlich erst ab Ende der Kalenderwoche 6 versendet bzw. ausgehändigt werden, da die Stimmzettel nicht früher zur Verfügung stehen.
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt z.B. auch durch E-Mail oder Telefax als gewahrt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Online-Beantragung: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage www.moemlingen.de → „Bürgerserviceportal“ → „Briefwahlantrag“ (möglich vom 18.01.2025, 00:00 Uhr bis 19.02.2025, 12:00 Uhr).
Die Zustellung der Unterlagen erfolgt ausschließlich per Postzustellung! - Schriftliche Beantragung: Z.B. mit der Wahlbenachrichtigung. Hierzu füllen Sie bitte die Rückseite aus (Wahlscheinantrag). Bitte denken Sie an die Unterschrift. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich.
- Persönlich im Rathaus: Während der Öffnungszeiten. Bitte bringen Sie die auf der Rückseite ausgefüllte und mit Unterschrift versehene Wahlbenachrichtigung mit.
- Aushändigung an andere Personen: Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt eine Vollmacht mit zusätzlicher Unterschrift! Ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer amtlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Sollten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben.
Rückgabe der Wahlbriefe
Der rote Wahlbrief muss bis spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Mömlingen eingegangen sein. Hierfür steht der Briefkasten am Hintereingang zur Verfügung (neuer Windfang). Zudem ist der Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post möglich (Postlaufzeiten berücksichtigen!).
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