14.03.2018
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten.
Im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 14. Oktober 2018 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe voran gehenden Monaten Auskunft aus dem Meldereqister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jochen
Strater
Geschäftsleiter
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06022 6856-31 | 06022 6856-36 | jochen.strater@moemlingen.de | |
Rosi
Keller
Sachbearbeiterin
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06022/6856-22 | 06022/6856-36 | Nr. 21 | rosi.keller@moemlingen.de |
Gudrun
Kirsten
Sachbearbeiterin
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06022 6856-20 | 06022 6856-36 | Nr. 20 | gudrun.kirsten@moemlingen.de |
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