07.05.2019
Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Die Eichgültigkeit unserer Wasserzähler – von vielen auch Wasseruhr genannt – beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.
Ab der 18. Kalenderwoche werden die Wasserzähler – Baujahr 2013 ausgetauscht. Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache.
Der Zählerwechsel wird von den Mitarbeitern des Abwasserverbandes Main Mömling Elsava (AMME) durchgeführt.
Bitte unterstützen Sie uns beim Turnusaustausch und gewähren den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern.
Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Unstimmigkeiten ergeben, so bitten wir um Rückmeldung unter der Telefonnummer 685610.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Regina
Zimmermann
Sachbearbeiterin
|
06022 6856-10 | 06022 6856-36 | Nr. 10 | regina.zimmermann@moemlingen.de |
Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert