Zensus 2022

18.05.2022
Zensus 2022 – die wichtigsten Informationen im Überblick

Was ist der Zensus?

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind dazu verpflichtet, alle zehn Jahre die Bevölkerung zu zählen und den Bestand an Gebäuden und Wohnungen festzustellen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Warum braucht es einen Zensus?

Im Rahmen des Zensus werden die amtlichen Einwohnerzahlen festgestellt und weitere grundlegende Daten über die bayerische Bevölkerung und die Wohnungssituation in Bayern erhoben. Die Ergebnisse des Zensus wirken sich in vielen Bereichen aus, vom Zuschnitt der Wahl- und Stimmkreise bis zum kommunalen und bundesstaatlichen Finanzausgleich. Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden, ist der Zensus 2022 ein registergestützter Zensus. Das bedeutet, dass ein Großteil der erforderlichen Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern gewonnen und – wo notwendig – durch Befragungen, sogenannte Primärerhebungen, ergänzt wird.

Wer ist für den Zensus zuständig?

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und besteht aus mehreren Erhebungsteilen. Für die Haushaltebefragung und die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den 94 kommunalen Erhebungsstellen, die für die Organisation der Durchführung in den Städten und Landkreisen eingerichtet wurden, zuständig. Die Wiederholungsbefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung werden zentral für Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt.

Wann startet der Zensus?

Am 15. Mai 2022 ist Zensus-Stichtag. Die Befragungen von rund 2,4 Mio. Personen im Rahmen der Haushaltebefragung sowie die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften starten ab Montag, den 16. Mai 2022. Die Schreiben an die ca. 3,5 Mio. Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung werden seit dem 9. Mai 2022 vom Bayerischen Landesamt für Statistik verschickt.

Wie läuft die Haushaltebefragung in Bayern ab?

In Bayern werden ab Zensus-Stichtag rund 2,4 Mio. Personen, also ca. 18 % der bayerischen Bevölkerung, durch sogenannte Erhebungsbeauftragte persönlich befragt. Hierfür sind bayernweit rund 20 000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Bayern führt neben Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein die Befragungen mit Tablets anstatt mit Papier-Erhebungsunter- lagen durch. Bevor es zum Interview kommt, erhalten die ausgewählten Haushalte vorab immer ein Schreiben des Erhebungsbeauftragten, in dem der Termin zum Interview angekündigt wird.

Das Kurzinterview, das der Existenzfeststellung und Einwohnerzahlermittlung dient, dauert ca. 5

bis 10 Minuten. Rund die Hälfte der ausgewählten Haushalte ist zusätzlich auch für den erweiterten Fragebogen auskunftspflichtig. Darin werden weitere soziodemographische Informationen wie etwa zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit abgefragt, die nicht in Verwaltungsregistern vorliegen, aber gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Beantwortung dieses erweiterten Fragebogens kann entweder komfortabel und schnell direkt im Anschluss an das Kurzinterview gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten erledigt werden, oder selbst online am Computer oder Smartphone. Die Online-Zugangsdaten werden hierfür persönlich überreicht. Es ist auch möglich einen Papierfragebogen auszufüllen.
Musterfragebogen finden sich unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html.

Wie laufen die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ab?

Die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, den sogenannten Sonderbereichen, werden als Vollerhebung durchgeführt. In Wohnheimen werden alle Bewohnerinnen und Bewohner wie bei der Haushaltebefragung in persönlichen Interviews durch die Erhebungsbeauftragte befragt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten, Internaten, Klöstern oder Pflegeheimen gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner Auskunft.

Wie läuft die Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern ab?

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend abbildet. Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung ist daher die vollständige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum und bewohnten Unterkünfte sowie der darin befindlichen Wohnungen. Daher werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Gebäuden oder Wohnungen schriftlich befragt. In Bayern sind das ca. 3,5 Mio. Auskunftspflichtige. Ab 9. Mai 2022 wurden bereits in der ersten Versandwelle die Informationen zur Teilnahme an der Befragung verschickt. Bis Ende Mai 2022 folgen zwei weitere Versandwellen. Mit den Online-Zugangsdaten können sich die Befragten auf  www.zensus2022.de anmelden. Die Online-Meldung spart Zeit und schont Ressourcen. Wer nicht online melden kann oder will, kann einen Papierfragebogen ausfüllen. Dieser wird dem Erinnerungsschreiben automatisch beigelegt, das Mitte Juli verschickt wird. Die Befragten müssen daher nichts weiter unternehmen, um ihn zu erhalten. Musterfragebogen finden sich unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html.

Was ist die Wiederholungsbefragung?

Der Gesetzgeber verlangt die Prüfung der Qualität der Befragungsergebnisse, die einwohnerzahlrelevant sind. Daher findet für einen kleinen Teil der Befragten aus der Haushaltsstichprobe ein weiteres Interview im Rahmen der sogenannten Wiederholungsbefragung statt. Rund

vier Prozent der Personen, die bereits an der Haupterhebung teilgenommen haben, müssen sich erneut dem Kurzinterview durch einen Erhebungsbeauftragten des Landesamts für Statistik stellen. Auch für diese Erhebung besteht für die insgesamt rund 90 000 Befragten in Bayern Auskunftspflicht. Wer noch Interesse hat sich als Erhebungsbeauftragter für die Wiederholungsbefragung zu bewerben, kann dies hier tun:

https://statistik.bayern.de/interviewer-zensus

Müssen die Bürgerinnen und Bürger beim Zensus mitmachen?

Ja. In §23 Zensusgesetz 2022 ist geregelt, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Zensus Auskunft geben müssen. Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist demnach nicht möglich. Sollten die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger vergessen haben, an der Erhebung teilzunehmen, erhalten Sie zunächst eine entsprechende Erinnerung. Bei Nicht-Teilnahme kann letztlich ein Zwangsgeld ausgesprochen werden.

Datenschutz

Der Schutz und die Vertraulichkeit der Daten haben beim Zensus, wie bei allen amtlichen statistischen Erhebungen, höchste Priorität. Die Datenerhebungen und -verarbeitungen sind an den Anforderungen des Statistikgeheimnisses und der Datenschutzgrundverordnung ausgerichtet. Darüber hinaus stellt das sogenannte Rückspielverbot sicher, dass Einzelangaben weder an diejenigen öffentlichen Stellen zurückübermittelt werden, von denen sie ursprünglich stammen, noch an weitere Verwaltungsstellen weitergeleitet werden. Mehr hierzu unter

https://www.statistik.bayern.de/zensusdatenschutz

Wann gibt es die Ergebnisse?

Die Ergebnisse werden Ende 2023 veröffentlicht.

Mehr Informationen rund um den Zensus finden Sie auf der Seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder https://www.zensus2022.de

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.