Rathaus & Verwaltung
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - Freitag: nach Terminvereinbarung
Anzeige des Sterbefalls
Zuständiges Standesamt für die Sterbefallbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der letzte Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen ist nicht relevant.
Sterbefallanzeige beim Standesamt
Der Tod einer in Mömlingen verstorbenen Person muss spätesten am dem Todesfall folgenden Werktag beim Standesamt Mömlingen angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Verpflichtung zur mündlichen Anzeige eines Sterbefalle hat:
- das Familienoberhaupt
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede Person, die beim Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Erforderliche Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung
Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung des Sterbefalles beauftragt wurde, werden Sie von diesem über die Beurkundungsunterlagen informiert.
In der Regel müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ärztliche Todesbescheinigung als Nachweis über den Personenstand des Verstorbenen:
bei ledig Verstorbenen:
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Eltern (wenn die Eheschließung der Eltern ab dem 01.01.1958 erfolgte und der Verstorbene nicht in Sulzbach a. Main geboren war)
- Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde (wenn die Ehe der Eltern bis 31.12.1957 erfolgte und der Verstorbene nicht in Sulzbach a. Main geboren war)
bei verheiratet Verstorbenen:
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch seiner Ehe
- oder wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde
bei verwitwet Verstorbenen:
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch seiner letzten Ehe mit entsprechendem Vermerk über den Tod des Ehegatte in Spalte 8
- oder wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk
bei geschieden Verstorbenen:
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch seiner letzten Ehe mit entsprechendem Vermerk über die Scheidung/Nichtigerklärung in Spalte 8
- oder wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Jochen Strater Leiter Standesamt | 06022 6856-31 | 06022 6856-36 | OG 1.05 | jochen.strater@moemlingen.de |
Olivia Ostrowski Sachbearbeiterin | 06022/6856-20 | 06022/6856-36 | OG 1.06 | olivia.ostrowski@moemlingen.de |