Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Steinweg“ in der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

07.08.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Steinweg“ beschlossen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.07.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.

Die Änderung umfasst folgenden Bereich:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird (§ 13 BauGB).
Die Bebauungsplanänderung sorgt für die Herstellung eines rechtmäßigen Zustands mit verhältnismäßigem Aufwand unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte.
Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung liegt in der Zeit vom 07.08.2023 – 08.09.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Auch auf der Homepage der Gemeinde Mömlingen werden die Dokumente zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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